Unternehmensbewertung

Unternehmerisches Handeln erfordert in bestimmten Situationen die Bewertung von Unternehmen.

Die Wertberechnung ist abhängig vom Bewertungsanlass und erfolgt nach verschiedenen Methoden. Dazu definiere ich meine Funktion als Bewerter und nehme die Rolle des neutralen Gutachters oder die eines Parteigutachters ein.

Neben einer gründlichen Analyse Ihres Unternehmens wird die Branche und die gesamtwirtschaftliche Situation betrachtet. Diese Erkenntnisse verdichten sich in eine integrierte Planungsrechnung, in die Ermittlung von Zinssätzen und einem unternehmensspezifischen Risikoprofil.

Das Ergebnis erhalten Sie einer Präsentation und in Form eines Schriftstückes in den Detaillierungstiefen:

  • Wertberechnung
  • Kurzgutachten
  • Vollgutachten

Welches dieser drei Produkte gewählt wird, hängt vom Bewertungsanlass, der zeitlichen Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Informationen ab.

Neben der Erstellung von Wertberechnungen und Gutachten unterstütze ich Sie im Rahmen individueller Vereinbarungen für Leistungen wie Überprüfung vorliegender Bewertungen, argumentative Unterstützung in Verkaufs-/Kaufverhandlungen, der Suche nach Käufern bzw. nach Kaufobjekten.

Sachverstand und unternehmerische Praxis vereint

Da ich selbst unternehmerisch tätig war, kenne ich die Perspektive meiner Mandanten aus eigener Erfahrung. Das versetzt einen in die Lage, die Gesamtsituation des zu bewertenden Unternehmens treffsicher einzuschätzen und ein realitätsnahes Chancen-Risikobild zu zeichnen. Dies ist umso entscheidender, da der Unternehmenswert auf einer Prognose der zukünftigen Ertragskraft Ihres Unternehmens beruht.

Kurz: Ich spreche Ihre Sprache. Neben dem Sachverstand zur Durchführung von Bewertungen geben Ihnen meine eigene unternehmerische Tätigkeit und jahrelange Erfahrungen als Geschäftsführer und Vorstand die Sicherheit einer sorgfältigen und professionellen Wertermittlung. Meine Erfahrungswerte finden Sie hier.

Unternehmensbewertung ist Vertrauenssache

Ich nehme mir ausreichend Zeit, die Aufgaben- und Zielstellung zu verstehen. Sind die Grundzüge des Bewertungsvorganges und alle damit zusammenhängenden Schritte geklärt, erstelle ich Ihnen ein Angebot für eine Wertberechnung, ein Kurz- oder Vollgutachten.


Funktion des Bewerters

Parteigutachter

Als Parteigutachter (auch als Bewerter in Beratungsfunktion bezeichnet) berücksichtige ich Ihre subjektiven Vorstellungen oder Zukunftspläne, unabhängig davon ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder ein Drittunternehmen kaufen wollen. Letztlich wird Ihr individueller Entscheidungswert ermittelt und folgende Frage beantwortet: Welchen Verkaufspreis möchten Sie mindestens erzielen bzw. welchen Kaufpreis sind Sie bereit, maximal für ein Drittunternehmen zu bezahlen?

In der Rolle als Parteigutachter liefere ich Ihnen auch Argumente zur Stärkung Ihrer Position in Verkaufs- oder Kaufverhandlungen. Erklärtes Ziel ist hierbei der Beeinflussung des Verhandlungspartners. Ein Parteigutachter ermittelt stets einen subjektiven Unternehmenswert. „Subjektiv“ daher, weil Ihre individuellen Vorstellungen und Zukunftspläne in den errechneten Wert einfliessen und damit bspw. Synergien erzielt werden können, zu denen ein Dritter nicht in der Lage ist oder die ein Dritter anders einschätzen würde.

Neutraler Gutachter

In der Position des neutralen Gutachters errechne ich im Gegensatz zum subjektiven Wert einen objektivierten Unternehmenswert. Die Bezeichnung „objektiviert“ bedeutet, dass der von mir errechnete Unternehmenswert mittels einer nachvollziehbaren Methodik von sachkundigen Dritten ebenfalls ermittelt werden würde. Ihre individuelle Wertvorstellungen (Synergien) kommen hierbei nicht zum Tragen.

Schiedsgutachter

Agiere ich als Schiedsgutachter nehme ich eine Vermittlungsfunktion ein. Ich komme zum Einsatz, wenn sich bei einer Transaktion Käufer und Verkäufer nicht einigen können. Es wird im Endergebnis ein fairer Einigungswert zwischen den jeweiligen subjektiven Vorstellungen bestimmt. Den so ermittelten Unternehmenswert bezeichnet man als Schiedswert.


Wert ist nicht gleich Preis!

Ein Dreh- und Angelpunkt in der Unternehmensbewertung ist der Begriff von Wert und Preis. Was auf den ersten Blick für den Aussenstehenden als ein- und dasselbe zu sein scheint, entpuppt sich bereits bei näheren Hinsehen als feiner und wichtiger Unterschied. Es gibt nicht den einen, einzig und allein gültigen Wert eines Unternehmens sondern es kommt immer auf die Perspektive der Parteien an.

Ein Käufer, der bestimmte Synergien mit dem zu erwerbenden Unternehmen erzielen kann, wird dies nicht der Verhandlungsgegenseite ohne Not erzählen. Er wird stattdessen versuchen, einen Einigungspreis zu erzielen bei dem er letztlich sagen kann „Das war es mir wert“!

Der Wert ist somit das Ergebnis einer methodischen Vorgehensweise, das heißt er ist das Ergebnis der Unternehmensbewertung. Der Preis hingegen stellt das Ergebnis der Preisverhandlung, also einer taktischen Vorgehensweise dar. Eine Wertvorstellung (als Ergebnis der Unternehmensbewertung) dient als Ausgangsbasis für die Preisfindung. Mit anderen Worten: Der Wert ist das, was man bereit gewesen wäre zu zahlen. Der Preis hingegen ist das, was man letztlich gezahlt hat.


Wer benötigt eine Unternehmensbewertung?

Die Anlässe für Unternehmensbewertungen sind vielfältig. Wie in nachstehender Übersicht zu sehen, unterscheidet man zwischen vier Kategorien. Typische Gründe sind Kauf und Verkauf von Unternehmen, Gesellschafterwechsel, Erbfälle, Ehescheidungen und Unternehmensbewertungen aus steuerlichem Anlass.

Im Zuge einer wertorientierten Unternehmensführung führen Konzerne auch laufende bzw. jährliche Bewertungen durch. Aber auch ohne konkrete Veranlassungen lassen sich Eigentümer, die am momentanen Wert Ihres Unternehmens interessiert sind, eine Bewertung erstellen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit kein Vollgutachten anzufertigen sondern es wird auf ein Gutachten in geringerer Detaillierungstiefe abgestellt.

Anlässe von Unternehmensbewertungen (in Anlehnung an EACVA)

Verfahren der Unternehmensbewertung

Im folgenden stelle ich Ihnen die wichtigsten Verfahren der Unternehmensbewertung vor. Das ist keine vollständige Übersicht sondern lediglich die Benennung und Kurzdarstellung der gängigsten Verfahren in der deutschen Bewertungspraxis.

1. Ertragswertverfahren und Discounted Cash Flow-Verfahren

Die Ermittlung des Unternehmenswertes kann sowohl nach dem Ertragswertverfahren als auch nach einem Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) erfolgen.

Beide Verfahren berechnen einen Zukunftserfolgswert und sind als gleichwertig zu betrachten. Sie führen unter gleichen Annahmen, insbesondere hinsichtlich Ausschüttungs-, Refinanzierungs- und Wiederanlageprämissen, grundsätzlich zu identischen Ergebnissen. Sie basieren mit dem Kapitalwertkalkül auf demselben investitionstheoretischen Fundament und erfassen prognostizierte finanzielle Überschüsse, die jeweils auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden.

1.1 Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert direkt durch Diskontierung von erwarteten, also zukünftigen finanziellen Überschüssen in Form von Ausschüttungen bzw. Kapitaleinzahlungen zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und den Anteilseignern mit einem risikoangepassten Eigenkapitalkostensatz ermittelt.

1.2 Discounted Cash-Flow-Verfahren (DCF)

Die Discounted Cash-Flow- Methode kommt in der Praxis in mehreren Formen daher: als Brutto-, Entity-, Enterprise-, oder WACC-Ansatz. Allen ist gemeinsam, dass zunächst ein Gesamtkapitalwert für das operative Geschäft durch risikoangepasste Diskontierung der zukünftigen Free Cash-Flows ermittelt wird. Der Wert des Eigenkapitals wird danach aus dem Gesamtkapital abgeleitet indem man die Nettoverschuldung zum Abzug bringt.

In dem berechneten Barwert der prognostizierten Free Cash-Flows sind nur solche wertbildenden Faktoren vollständig erfasst, die auch durch laufende Cash-Flows wertmäßig zutreffend abbildbar sind.

1.3 Sonderwerte, nicht-betriebsnotwendiges Vermögen

Sachverhalte, die sowohl bei Anwendung der Ertragswert- als auch der DCF-Ermittlung nicht oder nur unvollständig abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten. Diese rechnet man dem Ertragswert bzw. Eigenkapitalwert hinzu. Dabei sind die steuerlichen Folgen auf der Ebene der Anteilseigner zu berücksichtigen.

Neben dem nicht-betriebsnotwendigen Vermögen kommen dafür unter anderem bestimmte Finanzaktiva und steuerliche Effekte in Frage.

Als Sonderwerte bzw. nicht-betriebsnotwendig gelten grundsätzlich jene Vermögensteile, die frei veräußerbar sind, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe in Mitleidenschaft gezogen wäre. Dazu zählen bspw. Grundstücke, privat genutzte Gebäude, Finanzanlagen, überschüssige Bankguthaben, Maschinen in stillgelegten Betriebsteilen oder auch Kunstbesitz. Eine genaue Abgrenzung bzw. Zuordnung erfordert immer eine Einzelfallbetrachtung.


2. Liquidations- und Substanzwert

Normalerweise wird bei einer Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Erweist es sich jedoch insgesamt gegenüber der Fortführung des Unternehmens als vorteilhafter, die im Unternehmen vorhandenen einzelnen Vermögensteile oder in sich geschlossene Betriebsteile gesondert zu veräußern, ist grundsätzlich die Summe der dadurch erzielbaren Nettoerlöse als Liquidationswert zu berücksichtigen, sofern dem nicht rechtliche oder tatsächliche Zwänge entgegenstehen.

2.1 Liquidationswert

Der Liquidationswert ermittelt sich als Barwert der Nettoerlöse aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden und Liquidationskosten sowie anfallender Ertragsteuern. Die Liquidationskosten schließen auch Sozialpläne und Entschädigungen mit ein. Ein Liquidationswert kann bei einer Bewertung unter der Annahme einer unterstellten (fiktiven) Liquidation berechnet werden. Er stellt die Wertuntergrenze des Unternehmens und damit – im Falle eines Verkaufes – den mindestens zu erzielenden Preis dar.

2.2 Substanzwert

Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Unternehmung. In bestimmten Fällen, bspw. beim Vererben eines Unternehmens, stellt der Substanzwert die Wertuntergrenze dar.


3. Vergleichsorientierte Bewertung (Multiplikatoren)

Als Alternative zur Fundamentalbewertung nach den Ertragswertverfahren oder den verschiedenen Ausprägungen des DCF-Verfahren kennt die Bewertungspraxis vereinfachte Preisfindungsverfahren, die zur Plausibilisierung des ermittelten Unternehmenswerts herangezogen werden.

Diese kapitalmarktorientierten Bewertungskonzepte folgen ebenso wie das DCF-Verfahren dem Grundsatz einer Cash-Flow orientierten Bewertung, jedoch wird der Unternehmenswert anhand eines Vielfachen (also eines „Multiplikators“) einer Ergebnisgröße ermittelt.

Die Multiplikatoren-Verfahren basieren dabei auf einer vergleichenden Unternehmensbewertung in dem Sinne, dass geeignete Vervielfältiger aus Kapitalmarktdaten börsennotierter Vergleichsunternehmen oder Transaktionen abgeleitet und auf das zu bewertende Unternehmen übertragen werden.

Bei diesem Vorgehen werden wertbildende Bezugsgrößen von Vergleichsunternehmen, in der Regel Ertrags- und Überschussgrößen wie Umsatz, EBITDA, EBIT etc. in Relation zu deren beobachtbaren Marktpreisen gesetzt und die so ermittelten Relationen (sogenannte „Börsen-Multiplikatoren“) auf die korrespondierende Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens übertragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zwischen den zugrunde liegenden Bezugsgrößen und dem Unternehmenswert ein proportionaler Zusammenhang besteht. Neben Börsen-Multiplikatoren bieten sich vergleichbare Transaktionspreise (sogenannte „Transaktions-Multiplikatoren“) als Vergleichsbasis an.