Leistungen

Unternehmensbewertung · Steuern · Immaterielle Werte

Unternehmensbewertung für KMU, Steuern und digitale Geschäftsmodelle

Klarheit über Unternehmenswerte, gemeine Werte und digitale Werttreiber — verständlich, nachvollziehbar und anlassbezogen.

KMU & Nachfolge Finanzamt / BewG / AStG Immaterielle Werte digitaler Geschäftsmodelle
Steffen Mittelstädt im Beratungsgespräch
Orientierung in 10 Sekunden

Welche Bewertung passt zu Ihrem Fall?

Wählen Sie die Situation, die am ehesten zutrifft — ich zeige Ihnen das passende Format.

Die ersten vier Formate bewerten das Unternehmen als Ganzes; einzelne Vermögenswerte werden gesondert als Einzelbewertung betrachtet. Innerhalb der Gesamtbewertung gilt: je höher die wirtschaftliche Bedeutung, je stärker der Bezug zu Finanzverwaltung, Gericht oder Gesellschaftern und je komplexer die Datenlage, desto eher ist ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten sinnvoll.

Leistungsfelder

Wobei kann ich Sie unterstützen?

Unternehmenswert ermitteln

Für Verkauf, Nachfolge, Gesellschafterwechsel oder interne Entscheidungen ermittle ich nachvollziehbare Unternehmenswerte und realistische Wertbandbreiten — auf Basis Ihrer Zahlen und der Besonderheiten Ihres Betriebs.

Je nach Anlass mit Ertragswert-, DCF- oder Multiplikatorverfahren — das Ergebnis ist eine belastbare Wertbandbreite, kein Scheinwert auf die Kommastelle.

  • Verkauf / M&A
  • Nachfolge
  • Gesellschafterwechsel
  • Kaufpreisfindung
  • Abfindung
  • Ertragswert / DCF
  • Multiplikatoren
  • IDW S 1

Gemeiner Wert / Finanzamt

Für Wegzugsbesteuerung, Entstrickung und steuerliche Bewertungsanlässe ermittle ich den gemeinen Wert nach AStG und BewG — prüfungsnah dokumentiert, unter Berücksichtigung von Bewertungsstichtag, Ertragskraft und Sonderwerten.

Grundlage für Steuerberater, Finanzverwaltung und spätere Rückfragen – damit Bewertungsansätze auch im Prüfungsfall nachvollziehbar bleiben.

  • gemeiner Wert
  • Wegzugsbesteuerung
  • Bewertungsgesetz
  • Entstrickung
  • Schenkung
  • steuerliche Bewertung
  • Funktionsverlagerung
  • Verrechnungspreise

Immaterielle Werte bewerten

Bei digitalen und internetbasierten Geschäftsmodellen bewerte ich immaterielle Vermögenswerte wie Kundenstamm, Marke, Domain, E-Mail-Liste oder Software – eigenständig nach IDW S 5 oder im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1.

Bewertbar wird ein Wert erst, wenn er eigenständig nutzbar und übertragbar ist — bloße Followerzahlen oder Reichweite genügen nicht.

  • immaterielle Vermögenswerte
  • Kundenstamm
  • Marke
  • Website / Domain
  • Software
  • IDW S 5
  • Lizenz
  • Social-Media-Accounts
Bewertungsstufen

Welche Bewertungstiefe passt?

Von der ersten Orientierung per E-Mail bis zum ausführlich begründeten Werturteil — der Umfang richtet sich nach Ihrem Anlass. Bewertungen erstelle ich nach dem NACVA/EACVA Professional Standard und dem IDW S 1 (i.d.F. 2026), bei Bedarf ergänzt um weitere anerkannte Standards.

Einstieg · Vorprüfung

Sachliche Einordnung per E-Mail

Kurze schriftliche Orientierung, wenn noch offen ist, was Sie überhaupt brauchen — mit Ersteinschätzung, offenen Punkten und Empfehlung zur passenden Bewertungsstufe. Reiner Orientierungscharakter, keine Bewertung.

Wertberechnung

Für erste Klarheit und interne Entscheidungen.

Geeignet für

Kaufpreisindikation, Verkaufsüberlegung, Nachfolgeplanung, erste Steuerlastsimulation, Plausibilisierung eines angebotenen Preises.

Ergebnis

Wertbandbreite oder berechneter Unternehmenswert mit kompakten Erläuterungen.

Beraterfunktion · eingeschränkte Plausibilisierung. Nicht als umfassendes Gutachten zur Vorlage bei Gericht oder Betriebsprüfung gedacht.

Vollgutachten

Für komplexe, streitige oder wirtschaftlich bedeutende Fälle.

Geeignet für

Betriebsprüfung, Einspruch, Gericht, Gesellschafterstreit, Wegzug / Entstrickung, komplexe Gruppenstrukturen.

Ergebnis

Ausführlich begründetes Werturteil mit umfassender Analyse, Dokumentation, Szenario- und Sensitivitätsanalyse.

Neutrale Gutachterfunktion · vollumfängliche Plausibilisierung. Ersetzt keine verbindliche Entscheidung von Finanzverwaltung oder Gericht.

Zusammenarbeit

So läuft die Bewertung ab

1

Anlass klären

Wofür wird die Bewertung benötigt?

2

Format festlegen

Wertberechnung, Kurzgutachten oder Vollgutachten.

3

Daten prüfen

Jahresabschlüsse, Planung, Verträge, Sonderthemen.

4

Bewertung erstellen

Analyse, Berechnung, Plausibilisierung.

5

Ergebnis besprechen

Verständliche Einordnung und nächste Schritte.

Gutachter + Unternehmer

Bewertung mit Gutachter- und Unternehmerblick

Spezialisiert auf KMU

Keine Konzernlogik, sondern realistische Bewertung mittelständischer Strukturen — inkl. Branchenbesonderheiten und Inhaberprägung.

Unternehmerperspektive aus eigener Erfahrung

Geschäftsführung, Restrukturierung, Gesellschafterrolle: Ich kenne die Fragen, Sorgen und Zielkonflikte von Inhabern aus eigener Praxis — Bewertung nicht nur von außen, sondern aus der Innensicht.

Zertifiziert und standardbasiert

Certified Valuation Analyst (CVA) der EACVA. Bewertungen nach anerkannten Standards wie IDW S 1, IDW S 5 und IDW S 13 sowie NACVA/EACVA — passend zum Anlass.

Steuerliche Anlässe im Blick

Wegzug, BewG, Entstrickung und Finanzamtsfragen werden von Beginn an mitgedacht.

Digitale Geschäftsmodelle verstanden

Erfahrung aus IBM, Softwareumfeld und eigenem E-Commerce-Aufbau: digitale Werttreiber werden wirtschaftlich eingeordnet und bei Bedarf nach IDW S 5 bewertet.

Transaktions- und Verkaufserfahrung

Businesspläne, Finanzierung, Unternehmenszukäufe und -verkäufe: Bewertungen werden nicht isoliert betrachtet, sondern im wirtschaftlichen Transaktionskontext gesehen.

Gutachter+Unternehmer

Diese Kombination gibt es selten.

Die methodische Strenge eines zertifizierten Gutachters und der Blick eines Unternehmers, der selbst gegründet, geführt und Unternehmen gekauft und verkauft hat — in einer Person. Genau das entscheidet, wie belastbar und wie realistisch Ihr Unternehmenswert am Ende ist.

Persönliches Erstgespräch vereinbaren

Unsicher, welche Bewertung Sie brauchen?

In einem Erstgespräch klären wir Anlass, Adressaten, Datenlage und gewünschte Belastbarkeit. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung, welches Bewertungsformat sinnvoll ist — und ein transparentes Angebot.

Erstgespräch vereinbaren

Eine verbindliche Anerkennung durch Finanzverwaltung, Gericht oder Dritte wird nicht geschuldet. Ziel ist eine nachvollziehbare, anlassbezogene und prüfungsnah aufbereitete Bewertungsgrundlage.