Wer Deutschland verlässt und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, wird besteuert, als hätte er verkauft. Warum die Bewertung hier über sechsstellige Beträge entscheidet — und worauf das Finanzamt schaut.
Wer Deutschland verlässt und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, wird besteuert, als hätte er verkauft. Warum die Bewertung hier über sechsstellige Beträge entscheidet — und worauf das Finanzamt schaut.